“Es gibt kein Viagra auf Kassenkosten – auch nicht für Behinderte. Das stellt nun das Bundessozialgericht klar. Der Kläger, der an Multipler Sklerose leidet, berief sich auf den Grundgesetzartikel 3, demzufolge niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf.
Auch behinderte Männer haben keinen Anspruch auf die Kostenerstattung für Potenzmittel durch ihre gesetzlichen Krankenkassen. Der vom Gesetzgeber gewollte Leistungsausschluss für Mittel wie Cialis oder Viagra diskriminiert Behinderte nicht, wie das Bundessozialgericht (BSG) entschied. Ein Verstoß gegen das Grundgesetz und die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung liege demnach nicht vor. (Az: B 1 KR 10/11)” >> weiterlesen
Quelle: www.n-tv.de